Im September 2008 wurde dem Chefarzt an einer Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe in Soest gekündigt, weil er in seinem Dienstzimmer anscheinend Sex mit einer Patientin gehabt habe.
Dieser klagte nun vor dem Landesarbeitsgericht in Hamm gegen seine Entlassung und versicherte, dass er keine Patientin in seinem Dienstzimmer empfangen habe, sondern die Mitarbeiterin einer anderen Einrichtung.
In erster Instanz war die Kündigung vom Arbeitsgericht Hamm zwar bestätigt worden, zur Berufungsverhandlung kam es dann aber nicht mehr, da es eine außergerichtliche Einigung gab.
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